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seit 12.08.2006
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LSPA
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Online seit: Sonntag, 23.11.2008 12:15, Autor: Holger Wippich
Talentnest und Talentstützpunkt ab 2009 im BVS
Talentnest
Ab dem 1.1.2009 wird sich die Struktur im Nachwuchsbereich verändern. Der LSPA beschloss die Einführung der
Talentnester. Diese sollen strukturell unterhalb der TSP angesiedelt sein und den Altersklassenbereich
u9 – 11/13 verstärkt abdecken. Das Talentnest arbeitet innerhalb eines Vereines und sollte folgende Eckpunkte
erfüllen:
- Lizenzierter Trainer leitet das Training
- Trainingshäufigkeit pro Woche U11/ U13 wöchentlich zweimal
- Zielorientierung: Mannschaften im U11/ U13 Bereich im Punktspielbetrieb
- Teilnahme an U11 Sachsenranglisten mit min. 3 Teilnehmern
- Empfehlung: 1 Teilnehmer an Sachsenrangliste U13
Weitere Informationen sind beim LT Dirk Nötzel oder VP Holger Wippich erhältlich.
Vereine die diese Kriterien erfüllen können sich bis zum 10.12.08 schriftlich an:
Holger Wippich
Schenkstr. 16
02763 Mittelherwigsdorf
oder per E-Mail: H.Wippich @ t-online.de
bewerben. Aus der Bewerbung sollte die Erfüllung der Eckpunkte ersichtlich sein (Namentliche Nennung).
Der LSPA entscheidet über die Berufung zum Talentnest des BVS. Diese gilt für ein Kalenderjahr.
Der BVS fördert das Talentnest mit einem Vereinszuschuss von 125 € pro Halbjahr. Die Übungsleiter/Trainer werden
zur jährlichen Stützpunkt – Traineranleitung, die der Landestrainer durchführt, eingeladen.
Talentstützpunkt
Die Stützpunktstrukturen bleiben erhalten. Interessierte Vereine finden den Antrag zum Talentstützpunkt als
Download auf der Homepage des BVS: [# click]
Die Bewerbung sollte bis zum 10.12.08 schriftlich an:
Holger Wippich
Schenkstr. 16
02763 Mittelherwigsdorf
oder per E-Mail: H.Wippich @ t-online.de
erfolgen.
Folgende Eckpunkte sollten erfüllt sein:
- aktuelle D - / E- Kader im Verein / Region
- 2-3 x wöchentliches Training
- 1 x wöchentlich SP – Training (vereinsübergreifend)
- Lizenzierter Trainer (möglichst B- Lizenz )
- Wk-betreuung durch den SP-Trainer
Weitere Informationen sind beim LT Dirk Nötzel oder VP Holger Wippich erhältlich.
Der LSPA entscheidet über die Berufung zum Talentstützpunkt des BVS. Diese gilt für ein Kalenderjahr.
Der BVS fördert den Talentstützpunkt mit Zuschüssen für:
- Hallenkosten für das vereinsübergreifende Training;
- Trainingsmaterial (Bälle)
- Honorar für SP - Trainer
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