
Ab dem 1. Januar 2025 ist jeder Verein verpflichtet, z.B. per E-Mail eingehende elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Als „E-Rechnung“ gilt eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine vollkommen automatisierte Verarbeitung ermöglicht.
Daher ist es auch sehr wichtig, dass Vereine über eine ausgewiesene E-Mailadresse tatsächlich erreichbar sind. Diese E-Mail-Adresse sollte bei Eurem Verein im „VereinsPortal“ des Landessportbundes Sachsen (LSB) als Kontakt hinterlegt sein.
Hintergrund dieser Pflicht ist die im Rahmen der ViDA-Initiative der EU-Kommission geplante Einführung eines elektronischen Meldesystems bis zum Jahr 2028. Deutschland führt nach Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes durch die Regierungsparteien im März 2024 die E-Rechnungspflicht bereits ab dem 1. Januar 2025 ein.
Es gibt aber Übergangsfristen: Bis zum 31. Dezember 2026 können weiterhin Papierrechnungen und elektronische Rechnungen als PDF-Datei verwendet werden. Allerdings muss der Empfänger der Zusendung laut der Vorgabe ausdrücklich zustimmen! Ansonsten ist dies nicht erlaubt. Ab 2028 wird das elektronische Rechnungsformat schließlich verpflichtend.
Weitere Infos dazu findet Ihr untenstehend. Für weiterer Fragen steht außerdem LSB-Mitarbeiter Florian Klöpping (E-Mail: Kloepping@sport-fuer-sachsen.de) zur Verfügung.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass ich vom Verein eine E-Mailadresse nutze, die für den Datenaustausch von E-Rechnungen genutzt werden kann.
Jens Wiese
Leiter der Geschäftsstelle
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