finanzielle Unterstützung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,


wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die sächsische Landesregierung unserer Forderung nach einer finanziellen Unterstützung für von der COVID-19-Pandemie betroffene Sportvereine nachgekommen ist. Ordentliche LSB-Mitglieder, die durch die Maßnahmen zum Infektionsschutz in ihrer Existenz bedroht sind, können ab sofort finanzielle Unterstützung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung sowie eines Liquiditätsdarlehens beantragen.

Dazu hat das Sächsische Staatsministerium des Innern eine entsprechende Förderrichtlinie erlassen, die Sie auf unserer Webseite nachlesen können.

Die Soforthilfe-Zuschüsse für Vereine können bis zu 10.000 Euro, die Darlehen zur Liquiditätssicherung bis zu 350.000 Euro betragen. Für die Gewährung der Darlehen ist die Sächsische Aufbaubank zuständig. Die Soforthilfe zur Existenzsicherung in Höhe von bis zu 10.000 Euro können unsere Mitgliedsvereine direkt über den Landessportbund Sachsen beantragen. Das entsprechende Formular sowie weiterführende Informationen, die Sie zum Ausfüllen benötigen, finden Sie unter www.sport-fuer-sachsen.de/soforthilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schuster
Landessportbund Sachsen
Geschäftsführer

Tel. +49 . 341 . 21631-0
Fax +49 . 341 . 2163185
schuster@sport-fuer-sachsen.de



Landessportbund Sachsen e. V.
Goyastraße 2d 04105 Leipzig
Tel. +49 . 341 . 21631-0
Fax +49 . 341 . 21631-85
Steuer-Nr. 231/140/06211
www.sport-fuer-sachsen.de

Vertretungsberechtigter Vorstand: Ulrich Franzen, Angela Geyer, Heike Fischer-Jung, Frank Detlef Mayrle, Dietmar Görsch, Steffen Buschmann, Christian Dahms

Der Landessportbund Sachsen bei Facebook: facebook.com/landessportbund.sachsen
und bei Twitter: @LSB_SN


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