CORONA-FAQ des Landessportbundes Sachsen e.V.

Rückkehr zum Sportreiben: Der Landessportbund informiert

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

anbei geben wir Ihnen die FAQ Corona Sport mit heutigem Arbeitsstand zur Kenntnis. Diese finden Sie auch auf unserer Homepage. Zur besseren Lesbarkeit wurde in der Homepage-Version der Verweis auf die Paragraphen reduziert.

Zum Thema „Testpflicht“ nach § 3a SächsCoronaSchVO für Beschäftigte und für „Teilnehmer & Teilnehmerinnen“ im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 3 SächsCoronaSchVO (Doppelinzidenz für 19 Tage zwischen 100 und 50) bildet sich das SMS noch eine abschließende Meinung zu den gestellten Fragen.

Bejaht wurde die Frage danach, ob das SMS ebenfalls der Ansicht ist, dass Beschäftigte in der Sportverwaltung und im Sportbetrieb der gemeinnützig tätigen Sportvereine & -verbände unter die geringeren Anforderungen nach § 3a Abs. 1 SächsCoronaSchVO fallen, da sich aus der Begründung zu §3a Abs. 2 SächsCoronaSchVO ergibt, dass sich diese Regelung nur an Gewerbetreibende richtet. Zu den Anforderungen an die Angebote der Selbsttests nach § 3a SächsCoronaSchVO konnte ebenfalls noch keine Aussage getroffen werden.

Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hendrik Pusch
Landessportbund Sachsen
Justiziar Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Tel. +49 . 341 . 2163182
Fax +49 . 341 . 2163185
pusch@sport-fuer-sachsen.de

Landessportbund Sachsen e. V.
Goyastraße 2d
04105 Leipzig

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Fax +49 . 341 . 21631-85
Steuer-Nr. 231/140/06211
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CORONA-FAQ, Fassung vom 08.03.2021

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