Badminton-Verband Sachsen e.V.

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Mitglied im Landessportbund Sachsen, Mitglied im Deutschen Badminton-Verband

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Anti-Doping

Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland
Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland

Zum 01.04.2024 trat das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland in Kraft

Welche Konsequenzen hat das neue Gesetz im Sport in Deutschland?

Liebe Badmintonspielerinnen,
liebe Badmintonspieler,

die Einnahme von Cannabinoiden im sportlichen Wettkampf ist nach Vorgaben der weltweit gültigen Verbotsliste der Welt Anti- Doping Agentur (WADA) weiterhin verboten.
Diese Regelung gilt weiterhin für den Sport in Deutschland unabhängig vom Inkrafttreten des Gesetzes zur Teillegalisierung von Cannabis und nichtsynthetischen Tetrahydrocannabinol (THC) am 01.04.2024.

Die NADA empfiehlt daneben den Sportlern zur Sicherheit auf den Konsum jeglicher CBD- und Hanf- Produkte zu verzichten ( mögliche Beimengungen von THC ohne Konzentrationsangaben) .

Für Volljährige im Strassenverkehr gilt für THC ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm/ ml Blut (ähnlich wie die 0,2 -Promille Grenze für Alkohol). Beides zusammen ist verboten. Die Kontrolle darüber führt die Polizei.

Denkbar wäre in den Badmintonvereinen die Fahraufträge für die ehrenamtlichen Fahrer dahingehend zu ändern, dass eine Selbsterklärung eingefügt wird.

Die Gesetzgebung der Cannabislegalisierung lässt noch einige Fragen auch im Sport offen, es wird noch einige Zeit brauchen bis diese Regularien harmonisiert sind , insofern das überhaupt möglich ist.

Sportliche Grüsse aus Freiberg

Steffi Reissig

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