Satzungsänderung

Mit Schreiben vom 18.08.2020 begehrte das Finanzamt Pirna eine formale Korrektur der Satzung

Satzungsänderung

Mit Schreiben vom 18.08.2020 begehrte das Finanzamt Pirna im Zusammenhang mit der Erstellung des Freistellungsbescheides eine formale Korrektur der Satzung aus steuerlichen Gründen:
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§ 22 Auflösung des Vereins 2. Bei Auflösung des BVS oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden und soll in diesem Falle dem Landessportbund Sachsen e. V. zufallen. § 22 Auflösung des Vereins 2. Bei Auflösung oder Aufhebung des BVS oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden und soll in diesem Falle dem Landessportbund Sachsen e. V. zufallen, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Die Mitgliederversammlung des BVS fand im Juni 2020 im Umlaufverfahren statt. Die nächste Mitgliederversammlung ist erst für April 2021 geplant. Die notwendige Satzungsänderung liegt zeitlich somit nach bzw. zu weit vor der nächsten Mitgliederversammlung. Aufgrund § 16 Punkt 6 ist das Präsidium ermächtigt, Satzungsänderungen, die aus formalen Gründen verlangt werden, von sich aus vorzunehmen. Die so vorgenommenen Änderungen sind per Mail allen Mitgliedsvereinen zu senden und auf der Homepage zu veröffentlichen.