Sachsens Sportvereine müssen ihren Betrieb weiterhin ruhen lassen: Noch ist kein Anfangsdatum für Lockerungen im Trainingsbetrieb und für andere gemeinsame sportliche Aktivitäten absehbar.
Mindestens bis zum 3. Mai 2020 müssen Sportstätten und Schwimmbäder laut der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung definitiv geschlossen bleiben. Wie es danach weitergeht, kann frühestens bei der nächsten Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossen werden, welche für den 30. April geplant ist.
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lsb-10-kein-sport-vor-03_05_2020