Werte Vereinsvertreter,
werte Sportfreunde und Sportfreundinnen,
die Saison 2019/2020 stellt die ehrenamtlichen Vertreter zur Organisation des geregelten Wettkampfspielbetriebs vor eine herausfordernde Situation.
In Sachsen wurden im Zuge der Corona-Pandemielage Maßnahmen zur Eindämmung getroffen, sodass der Sportbetrieb zum Erliegen kam. Wir sehnen uns sicherlich alle nach unserer Sporthalle und dem dazugehörigen Badminton-Feeling. Seit dem 20.04.2020 sind erste Maßnahmen zur Lockerung durch den Freistaat Sachsen getroffen worden. Aufgrund der Mitteilung des SMI ist die Öffnung der Sporthallen bis jetzt nicht abzusehen. Für unseren Badminton Sport hat dies zur Folge, dass der Trainings- und Wettkampfbetrieb weiterhin unmöglich ist. Als BLV Sachsen ziehen wir also mit der Präsidiumssitzung vom 11.04.2020 mit einer Entscheidung nach und haben in Zusammenarbeit mit den SpW der Regionalverbände einen einvernehmlichen Lösungsansatz erarbeitet.
Der Spielausschuss des BLV Sachsen trifft einvernehmlich folgende Regelung:
Der Mannschaftsspielbetrieb der Saison 2019/2020 wird für beendet erklärt.
Wir bitten auch um Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen u.a. im Vorfeld der Saisonplanung 2020/2021 in Sachsen und der unklaren Situation der Hallennutzbarkeit, die Aufstiegsrunde vom 06.06./07.06 absagen.
Unserem Spielausschuss ist auch bewusst, dass es zum jetzigen Zeitpunkt offene Belegungsfragen in den einzelnen Ligen in Sachsen gibt. In der Sachsenklasse (SKL) und der Sachsenliga (SL) werden die Tabellenstände berücksichtigt, wie sie bis zu dem Zeitpunkt bestätigt ausgetragen wurden. In der Saison 2020/2021 können max. 10 Mannschaften in der SL und SKL zugelassen werden. Der TSV Dresden 1 wird in der kommenden Saison 2020/2021 erstmalig wieder SL spielen. In der SL ist der BV Marienberg Absteiger und wird in die SKL direkt absteigen. Die SG Einheit Meißen wird als direkter Aufsteiger in die SL aufgenommen (SpO Anlage 1 Punkt 3.1). Durch die Absage der Relegation wird entsprechend die SG Meerane 02 in der SL verbleiben und dem TSV BW Röhrsdorf das Recht zum Aufstieg gewährt. Diese Regelung hat zur Folge, dass zum Ende der Saison 2020/2021 so viele Mannschaften absteigen müssen, damit die SL wieder mit 8 Mannschaften gespielt wird. Bei 9 Mannschaften wären der 9.te und 8.te Tabellenplatz direkte Absteiger und der 7. Platzierte geht in die Relegation.
Für die SKL bedeutet das, dass wir mit TSV Dresden 2 einen Zwangsabsteiger gemäß SpO haben. Auch hier in der SKL ist der letzte der Tabelle ATSV Freiberg direkter Absteiger. Durch die Absage der Aufstiegsrunde erhalten die TN ein direktes Aufstiegsrecht analog zur SL. Nach Abfrage der Vereine, nimmt die SG Gittersee 1 und die SG Bräunsdorf 1 das Recht war und steigt in die SKL direkt auf. Damit folgt auch hier für die Saison 2020/2021 das zum Ende der Saison, bei 9 Mannschaften der 9.te und 8.te Tabellenplatz direkte Absteiger sind und der 7. Platzierte in die Relegation geht.
In Absprache mit den Sportwarten der RV legen wir keine Regelung für die Regionalverbände zur Wertung der Saison fest. Aus Sicht des Sportwart BVS und des Vizepräsident Sportbetrieb empfehlen wir lediglich die Spielsaison in ungeklärten RV Ligen zu annullieren. Die Berücksichtigung der RV Meister für die SKL würde hier eine Ausnahme bilden, um die Ligen sachsenweit nach oben hin aufgrund der Veränderungen der 2.BL und RL zu stärken. Über die Festlegung der RV Sportwarte und die Zusammensetzung der Ligen erhalten die Vereine eine separate Information, um eine Mannschaftsplanung aller Vereine bis zum 01.08. und die Spieltagsplanung 2020/2021 zu gewährleisten. Hiermit weisen wir nochmal ausdrücklich hin, dass alle Vereine, die am Spielbetrieb des BVS teilnehmen, bis zum 01.08 ihre reguläre Meldung der Mannschaften abzugeben haben. Bei Fragen oder Problemen zu diesem Thema wendet ihr euch an euren zuständigen Sportwart.
Wichtige Information zu Anlage 1 Punkt 2 der SpO:
Die Zulassungsvoraussetzung für die Sachsenklasse und Sachsenliga wird in Absprache mit dem Jugendwart des BVS für eine Saison ausgesetzt. Für die Saison 2021/2022 muss die Anlage 1 Punkt 2 der SpO vor Saisonbeginn nachgewiesen werden.